Allgemeine Mietbedingungen

Mietbedingungen Chalet Silven

  1. Allgemeine Bestimmungen

Durch seine Anzahlung erklärt sich der Mieter mit diesen Mietbedingungen einverstanden.

Die Mietsache (das gesamte Chalet, Garten und andere zum Chalet gehörende Mobilien und Immobilien) wird dem Mieter, der die Buchung vorgenommen hat, sowie dessen Mitreisenden für die Dauer des Mietzeitraums zur Verfügung gestellt. Es ist dem Mieter nicht gestattet, die Mietsache auf einen anderen Mieter zu übertragen, sofern dies nicht mit dem Vermieter vereinbart wurde. Haustiere und Rauchen im ganzen Chalet sind untersagt.

Skis und Skischuhe sind in den dafür vorgesehenen Räumen aufzubewahren.

Die im Chalet vorhandenen Hausregeln müssen gelesen und eingehalten werden.

Abfalltrennung: Österreich ist ein umweltbewusstes Land, das Abfalltrennung ernst nimmt und keineswegs unverbindlich damit umgeht. Außerdem wird die Einhaltung streng kontrolliert. Als Mieter obliegt die Einhaltung dieser Regeln Ihrer eigenen Verantwortung. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Chalet.

 

  1. Haftung und Verantwortlichkeiten
    1. Der Mieter hat die Mietsache und deren Inventar sofort nach der Ankunft auf eventuelle Mängel und Schäden zu überprüfen und diese unverzüglich, spätestens jedoch 12 Stunden nach der Ankunft, dem Vermieter zu melden.
    2. Der Mieter ist verpflichtet, angemessen und sorgfältig mit der Mietsache umzugehen und keinerlei Belästigung für die Umgebung darzustellen. Achten Sie darum auch auf die Kinder, die gegebenenfalls im Chalet anwesend sind.
    3. Eventuelle Beschädigungen sind dem Vermieter zu melden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mieter für den entstandenen Schaden haftbar zu machen. Dies gilt auch, wenn der Schaden bei der Endreinigung nach der Abreise des Mieters festgestellt wird, sofern der Mieter nicht glaubhaft machen kann, dass der Schaden nicht von ihm/seinen Mitreisenden verursacht wurde.
    4. Der Vermieter hat für das in der Mietsache vorhandene eigene Inventar und den Hausrat eine Gebäude- und Hausratsversicherung abgeschlossen. Diese Versicherungen decken Diebstahl und Einbruch nur, wenn die Mietsache gut und vollständig abgeschlossen ist. Dies beinhaltet, dass alle Fenster und Außentüren abgeschlossen sein müssen, wenn Sie die Mietsache (auch für kürzere Zeit) verlassen. Der Mieter haftet für eventuellen Schaden, der dem Vermieter aus einer Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Mieter entsteht. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter für diesen Schaden haftbar zu machen.
    5. Der Vermieter haftet in keinem Falle für

• Personen- oder Sachschäden, Schäden durch Unfälle oder Folgeschäden jeglicher Art, die dem Mieter und/oder seinen Mitreisenden und/oder Dritten entstanden sind;

• defekte oder funktionsuntüchtige technische Apparate in dem Chalet,  zeitweiliger Ausfall oder Störungen der Wasser- und/oder Energieversorgung in dem Chalet und in deren Nähe, zuvor nicht angekündigte Straßen- und Bauarbeiten rundum das Chalet;

• offenkundige Fehler oder Irrtümer auf seiner Website oder in anderen Mitteilungen;

• Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck, persönlichem Eigentum oder Fahrzeugen, sowie für Kosten, die daraus entstehen, dass das Chalet aufgrund einer Verspätung nicht rechtzeitig erreicht wurde. Für Fälle dieser Art empfehlen wir Ihnen, eine eigene (Reise-)Versicherung abzuschließen.

  1. Eine eventuelle Haftung des Vermieters übersteigt in keinem Falle den Betrag, den der Mieter für den Mietzeitraum bezahlt hat. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, sich angemessen zu versichern, z.B. mit einer Reiseversicherung (einschl. Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung usw.).
  2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietsache gemäß der Beschreibung zur Verfügung zu stellen und ihm einen möglichst angenehmen Aufenthalt zu garantieren, unter Vorbehalt von Fällen höherer Gewalt sowie den unter Punkt e aufgeführten Umständen.
  3. Die Mietsache ist bei der Ankunft des Mieters und seiner Mitreisenden sauber und aufgeräumt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dies unverzüglich dem Vermieter zu melden, sodass dieser seinen Verpflichtungen noch nachkommen kann. Bei der Abreise hat der Mieter die Wohnung aufgeräumt und ordentlich zu hinterlassen. Die Endreinigung der Mietsache wird vom Vermieter ausgeführt. Wurde die Mietsache unsorgfältig genutzt bzw. nicht ordentlich hinterlassen, ist der Vermieter berechtigt, daraus eventuell entstehende zusätzliche Kosten (Reinigungszeit) von der Kaution einzubehalten.
  4. Eventuelle Beschwerden sind dem Vermieter innerhalb des Mietzeitraums, spätestens jedoch eine (1) Woche nach deren Ablauf, zu melden.

 

 

  1. Verfügbarkeit und Buchung
  1. Verfügbarkeit

Die auf der Website genannte Verfügbarkeit versteht sich indikativ und ist unverbindlich.

  1. Option/Buchung

Ihre Anfragen bezüglich des ganzen Chalets nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen. Wir informieren Sie dann, ob das Chalet in diesem Zeitraum frei ist. Sie können daraufhin die Reservierung bestätigen oder eine Option darauf nehmen. Eine solche Option ist ausschließlich bis 2 Monate vor der Ankunft möglich und gilt maximal 1 Woche. Nach Ablauf dieser Woche erlischt die Option automatisch, sofern nicht zuvor anders vereinbart. Mit einer solchen Option sind keine Kosten verbunden.

  1. Definitive Buchung

Direkt nach der Buchung werden eine Bestätigung und eine Bitte um eine Anzahlung verschickt. Mit dem Entrichten der Anzahlung erklärt sich der Mieter mit den Allgemeinen Mietbedingungen einverstanden. Eine Buchung ist definitiv, nachdem der Vermieter die Anzahlung erhalten hat.

 

  1. Bezahlung
  1. Anzahlung

Innerhalb von 10 Tagen nach der Buchung (d.h. nach dem Versand der Bestätigung des Vermieters, dass die betreffende Buchungsanfrage akzeptiert und der betreffende Zeitraum reserviert wurde) muss eine Anzahlung von 35% des gesamten Mietbetrags auf dem vom Vermieter genannten Bankkonto eingegangen sein.

  1. Zahlung des restlichen Mietbetrags

65% des Mietbetrags zusammen mit zusätzliche Kosten und Kaution sind spätestens 6 Wochen vor dem Bezug des Chalets zu entrichten. Werden Buchungen weniger als 6 Wochen vor dem Mietzeitraum vorgenommen, muss der gesamte Mietbetrag zusammen mit zusätzliche Kosten und Kaution, unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Tagen auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

Bei einer Nichtleistung der An- oder Bezahlung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag einseitig zu lösen und gegebenenfalls Stornierungskosten in Rechnung zu stellen.

  1. Bestätigung

Nach Erhalt des restlichen Mietbetrags werden dem Mieter spätestens 2 Wochen vor dem Mietzeitraum die Buchungsunterlagen zugeschickt, in denen auch weitere wichtige Informationen wie Adresse, Anfahrtsbeschreibung und Hinweise für den Gebrauch der Schlüssel enthalten sind.

 

  1. Zusätzliche Kosten

Die Preise verstehen sich einschließlich der Nutzung der Sauna, Waschmaschine und Trockner sowie von Kaminholz, Heizung, Strom, Wasser und drahtlosem Internet.

Bett- und Badwäsche (frisch bezogene Betten zu Ihrer Ankunft), Touristensteuer, Endreinigung und Kaution sind nicht im Preis enthalten.

Wir bitten Sie, die Kosten von Bett- und Badwäsche, Endreinigung und Kaution zusammen mit dem restlichen Mietbetrag zu bezahlen (spätestens 6 Wochen vor dem Bezug des Chalets). Zuerst nach Kontrolle der Hauspflegerin überweist Vermieter die Kaution innerhalb 10 Tagen auf Konto des Mieters, mit Beachtung Artikel ' 2.h'.

 

  1. Maximale Anzahl der Bewohner

Die vereinbarte Personenzahl, die im gebuchten Zeitraum in der Mietsache übernachtet, darf nicht überschritten werden, sofern dies nicht ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde. Eine Überschreitung der maximalen Anzahl kann mit Mehrkosten verbunden sein. Sollte die Anzahl überschritten werden, ist der Vermieter berechtigt, der/den überzähligen Person/en den Zugang zur Mietsache zu verbieten.

 

  1. Mietzeitraum

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt als Mietzeitraum jeweils eine (1) Woche oder ein Vielfaches davon, wobei der Sonntag als An- bzw. Abreisetag gilt. Der Mietzeitraum beginnt am ersten (Sonn-)Tag um 16.00 Uhr und endet um 10.00 Uhr am letzten (Sonn-)Tag (beide Daten gemäß Buchung).

 

  1. Stornierung
    1. Stornierung durch den Mieter

Eine Stornierung ist uns schriftlich oder per E-Mail zu melden. Wenn Sie die Buchung überraschend stornieren möchten, berücksichtigen Sie bitte die anfallenden Stornierungskosten. Bei Stornierungen gelten die folgenden Bedingungen:

• Bis 60 Tage vor Beginn des Mietzeitraums werden 35% des Mietbetrags in Rechnung gestellt.

• Ab 60 bis 15 Tage vor Beginn des Mietzeitraums werden 75% des Mietbetrags in Rechnung gestellt.

• Ab 15 Tage vor Beginn des Mietzeitraums werden 100 % des Mietbetrags in Rechnung gestellt.

Direkt nach Erhalt der schriftlichen Stornierung wird eine Stornierungsbestätigung/Rechnung verschickt.

Auch wenn der Mieter die Mietsache nicht benutzt oder vor Ablauf des Mietzeitraums verlässt, erfolgt keine Rückerstattung des Mietbetrags.

  1. Stornierung durch den Vermieter

Muss der Vermieter durch unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt den Mietvertrag stornieren, so wird der Mieter unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt und werden die (An-)Zahlungen zurückerstattet.

 

 

Mietbedingungen Chalet Silven

Beim obenstehenden Text handelt es sich um eine Übersetzung aus dem Niederländischen. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen Übersetzung und dem niederländischen Ausgangstext hat der niederländische Ausgangstext Vorrang

 

Edam, 11. November 2016